Über uns

Ein Dutzend guter Gründe, warum auch Sie Mitglied sein sollten:

 

Warum gibt es überhaupt den SCHWEIZER VEREIN im Fürstentum Liechtenstein ?

Seit über 60 Jahren versteht sich der SCHWEIZER VEREIN im Fürstentum Liechtenstein als Bindeglied zwischen den schweizerischen und liechtensteinischen Behörden. Die Probleme der in Liechtenstein lebenden Schweizer Bürger sind oft vielfältiger als allgemein angenommen. Der SCHWEIZER VEREIN vertritt die Interessen aller im Fürstentum Liechtenstein lebenden Schweizer StaatsbürgerInnen und hilft bei der Lösung von anstehenden Problemen.

Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einer Aufenthalts- oder einer Niederlassungsbewilligung?

Der SCHWEIZER VEREIN steht seinen Mitgliedern für die Beantwortung solcher Fragen und bei allen Problemen mit Rat und Tat gerne kostenlos zur Verfügung. Wenden Sie sich ganz einfach an das Sekretariat.

Kann ich in Liechtenstein eine selbständige Tätigkeit ausüben, und wenn ja, ab wann?

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens für das neue liechtensteinische Gewerbegesetz hatte sich der SCHWEIZER VEREIN aktiv für die Interessen der Schweizer in Liechtenstein eingesetzt. Somit wird auch in Zukunft nach 10jähriger Anwesenheitsdauer in den meisten Branchen eine Gewerbebewilligung für niedergelassene Schweizer möglich sein.

Soll mein Sohn die Rekrutenschule absolvieren oder besser nicht?

Der SCHWEIZER VEREIN organisiert in Zusammenarbeit mit der zuständigen Schweizer Behörde jährlich einen Informationsabend. Stellungspflichtige junge Schweizer werden umfassend über die Vor- und Nachteile der Absolvierung der Rekrutenschule informiert.

Kann ich auch einmal einen Bundesrat persönlich kennenlernen?

Bei offiziellen Besuchen im Fürstentum Liechtenstein gilt es als Tradition, dass der jeweilige Bundesrat den in Liechtenstein lebenden Schweizer Bürgern einen Besuch abstattet. Der SCHWEIZER VEREIN organisiert und lädt jeweils zu diesen Ereignissen rechtzeitig ein.

Wann kann ich in Liechtenstein ein eigenes Haus oder eine Wohnung kaufen?

Auch anlässlich der Neufassung des Grundverkehrsgesetzes hat der SCHWEIZER VEREIN ausführlich seinen Standpunkt den liechtensteinischen Behörden mitgeteilt. Der SCHWEIZER VEREIN hat somit massgeblich dazu beigetragen, dass niedergelassene Schweizer auch in Zukunft nach fünf Jahren Aufenthalt im Fürstentum Liechtenstein Grunderwerb tätigen können.

Kann ich mein Schiesshobby weiterhin ausüben?

Der SCHWEIZER VEREIN stellt Ihnen gerne leihweise ein Sturmgewehr zur Verfügung. Die aktive Schützensektion unseres Vereines trifft sich regelmässig im neuen, brandmodernen Schiessstand in Buchs. Einem kollegialen „Gut Schuss!“ steht somit nichts im Wege.

Wie kann ich mich zu einem geselligen Hock mit Landsleuten treffen?

Der SCHWEIZER VEREIN organisiert über das ganze Jahr verteilt verschiedene attraktive Anlässe. Vom beliebten Brunch auf dem Bauernhof, über das gluschtige Fondue-Essen bis hin zur traditionsreichen 1.- August-Feier. Somit eine Fülle von Möglichkeiten, persönliche und geschäftliche Kontakte zu knüpfen.

Hilft eigentlich der SCHWEIZER VEREIN auch liechtensteinischen Staatsangehörigen ?

Der SCHWEIZER VEREIN hat sich immer als Bindeglied zwischen schweizerischen und liechtensteinischen Behörden verstanden. Selbstverständlich helfen wir auch über unsere Kontakte Liechtensteiner Staatsangehörigen bei der Lösung allfälliger Probleme in der Schweiz.

Wer hilft mir bei sozialer oder menschlicher Not?

Auch für solche Anliegen hat der SCHWEIZER VEREIN ein offenes Ohr. Unsere jung gebliebene Seniorenbetreuung lässt auch älter gewordenen Landsleute nicht in Vergessenheit geraten. Mit dem bunten Blumenstrauss zum Geburtstag, dem aufmunternden Besuch im Spital, zeigt der SCHWEIZER VEREIN seine Treue zu den Mitgliedern.

Wer informiert mich über Neuerungen für Auslandschweizer und Abstimmungsvorlagen in der Schweiz?

6mal jährlich erhalten alle in Liechtenstein lebenden Schweizer die aktuelle „SCHWEIZER REVUE“. Diese Zeitschrift ist das amtliche Publikationsorgan für alle Mitteilungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft an die im Ausland lebenden Schweizer Bürger. 4mal jährlich wird die „SCHWEIZER REVUE“ mit dem liechtensteinischen Regionalteil ergänzt, welcher die speziellen Probleme der hier lebenden Schweizer Bürger behandelt. Auch dies ist eine kostenlose Dienstleistung des SCHWEIZER VEREINS.

Was passiert mit den Schweizer StaatsbürgerInnen nach dem Beitritt dem Fürstentum Liechtenstein zum Europäischen Wirtschaftsraum?

Auch hier verfolgt der SCHWEIZER VEREIN sehr aufmerksam die Entwicklung der Gesetze im Fürstentum Liechtenstein. Immer dann, wenn Schweizer Staatsbürger gegenüber EU- und EWR-Bürgern benachteiligt sind, ergreift der SCHWEIZER VEREIN die Initiative und setzt sich somit für eine Gleichstellung der schweizerischen Landsleute ein.

Was kostet mich eigentlich dieses umfangreiche Dienstleistungsangebot des SCHWEIZER VEREINS ?

Weniger als Sie vielleicht glauben ! Der bescheidene Mitgliedsbeitrag von nur CHF 30,– pro Jahr hilft uns, die Vielfalt unserer Arbeit zu bewältigen, nicht zuletzt auch in Ihrem eigenen und ganz persönlichen Interesse.

Pin It on Pinterest

Share This